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02. février 2011

Lëtzebuerger Journal

02.02.2011

Ein Aufkleber für die Sonderrechte von behinderten Personen mit Assistenzhunden

Der Assistenzhund ein Barrierenbrecher

Im Beisein von Familienministerin Marie-Josée Jacobs stellten die Verantwortlichen der Vereinigungen „Chiens Guides d’Aveugles au Luxembourg“ (CGAL) und „RAHNA – Muppen ënnerstëtze Leit am Roll-stull“ gestern Vormittag ihren gemeinsam entwickelten Aufkleber für die Sonderrechte von behinderten Personen mit Assistenzhunden vor.

Das Gesetz vom 22. Juli 2008

Normalerweise ist Hunden der Zugang zu vielen Bereichen des täglichen Lebens untersagt. So endet der Weg für Hunde vor der Tür im Lebensmittelhandelim Restaurantim Kinoim Theaterim Schwimmbad oder im Krankenhaus. Eine Ausnahme für diese Hundeverbote definiertwie gestern unterstrichen wurdedas Gesetz vom 22. Juli 2008 über den Zugang zu öffentlich zugänglichen Orten für behinderte Menschendie von ihren Assistenzhunden begleitet werden.

Die Assistenzhunde stellen eine technische Lebenshilfe für die betroffenen Menschen dar und erlauben deren Eingliederung in die Gesellschaft und ein Leben in relativer Autonomie. Doch wie die Betroffenen in der Vergangenheit immer wieder feststellen musstenist diese Tatsache nicht überall bekannt. Um dem entgegen zu wirken und damit allen Behinderten mit Assistenzhunden den Zugang zu erleichternhaben die Vereinigungen CGAL und RAHNA diesen neuen Aufkleber entworfen.

Der Aufkleber soll an Schaufenstern oder Türen angebracht werden. Der Aufkleber ist so konzipiertdass alle grafischen Elemente auch aus zwei Meter Entfernung gut zu erkennen sind. Vor einem gelben Hintergrund zeigt der Aufkleber das blaue Gebotsschild einer Person im Rollstuhl mit Assistenzhund. Die Person im Rollstuhl ist das internationale Symbol für Behinderung und steht für alle Arten von Behinderungen. Der Text „Bienvenue aux Chiens d’Assistance“ mit dem Hinweis auf das entsprechende Gesetz runden den Aufkleber ab.

Diverse Arten von Assistenzhunden

Relativ bekannt sind Blinden­führhundewie sie in Luxemburg von der Vereinigung „Chiens Guides d’Aveugles au Luxembourg“ vermittelt werden. Es gibt noch andere Arten von Assistenzhunden: Hunde für Menschen im Rollstuhl bzw. Therapiehundewie sie z.B. bei autistischen Kindern eingesetzt werden. Diese Assistenzhunde werden von „RAHNA – Muppen ënnerstëtze Leit am Rollstull“ den Betroffenen gratis zur Verfügung gestellt. Ferner gibt es Signalhundedie hörgeschädigte Menschen auf akustische Signale aufmerksam machenund solchedie epileptische Krisen frühzeitig erkennen.

Speziell ausgebildet

Um als Assistenzhund anerkannt zu werdenmuss der Hund speziell ausgebildet seinund seine Ausbildung muss von der Ministerin für Familie und Integration beglaubigt sein. Die behinderte Personder Erzieher oder die Aufnahmefamiliedie von einem Assistenzhund begleitet wirdmuss die Ausbildung des Tieres nachweisen könnenanhand eines offiziell anerkannten Zeugnisses oder der Medaille für Assistenzhundedie am Halsband befestigt werden soll.

Somit ist es einem Behinderten seit dem 12. September 2008 (dem Datum des Inkrafttretens des Gesetzes) erlaubtden speziell ausgebildeten Assistenzhund praktisch überallhin mitzunehmen.

Mit Hund überall hin

Dies gilt ausdrücklich auch bei Einrichtungendie sozio-edukativeausbildende oder berufliche Betätigungen anbieten. Ob am Arbeitsplatzin der Schule oder in der ­Freizeitdas Gesetz bietet den ­behinderten Menschendie aufeinen Assistenzhund angewiesen sindRechts­sicherheitso dasssie keine Angst mehr habenmüssenihre vierbeinigen Helfer dürften nicht mehr stets an ihrer Seite ver­weilen.

Die Anwesenheit des Assistenzhundes darf für die behinderte Personden Erzieher oder die Aufnahmefamilie keine zusätzlichen Kosten beim Zugang zu Dienstleistungen nach sich ziehen. Die Verweigerung des Zugangs für Assistenzhunde ist strafbar und wird mit 250 EUR geahndet. Alle Assistenzhunde üben einen außerordentlich positiven Einfluss auf die Lebensqualität der betroffenen Personen aus. Ihnen mit ihrem Hund den Zugang zu verwehrenbedeutet sie gegenüber anderen Menschendie auf eine solche Hilfe nicht angewiesen sindzu diskriminieren. Der neue Aufkleber soll dabei helfendiese Ungerechtigkeit zu unterbinden. ‹

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