Luxemburger Wort
02.02.2011
Im Normalfall ist Hunden der Zugang zu vielen Bereichen des täglichen Lebens untersagt. Für sie endet der Weg am Eingang von LebensmittelhandlungenRestaurantsKinosTheaternSchwimmbädern und Krankenhäusern. Eine Ausnahme bilden Begleithunde von Menschen mit einer Sehbehinderung oder einer körperlichen Behinderung. Diese Ausnahme wird definiert über das Gesetz vom 22. Juli 2008 über den Zugang zu öffentlichen Orten für behinderte Menschendie von einem Hund begleitet werden.
Um auf diese Sonderrechte für behinderte Personen aufmerksam zu machenwurde jetzt ein Aufkleber von den Vereinigungen „Chiens guides d’aveugles au Luxembourg“ und Rahna herausgegeben. Die Gesellschaft Rahna vermittelt Hunde an Menschen mit einer körperlichen Behinderung. Aber auch bei Kindern mit einer geistigen Behinderung können die Tiere gute Dienste leisten. Der neue Aufkleber wurde gestern im Familienministerium vorgestellt. Er soll gut sichtbar in GeschäftenCafés oder Restaurants angebracht werdenum so auf die Sonderrechte von Begleithunden aufmerksam zu machen.
Blindenhunde leisten schon lange gute Dienste. Dass es aber auch Begleithunde für Menschen mit einer körperlichen Behinderung gibtist weniger bekannt. Die Tiere werden in Frankreich ausgebildet. Die Ausbildung dauert zwei Jahre. Nicht alle Tiere sind geeignetum als Begleithund ausgebildet zu werden. Höchstens ein oder zwei aus einem Wurf haben die nötigen Fähigkeiten.
Nicht die Rasse der Hunde spielt eine Rollesondern eher das Gewicht. 20 bis 40 Kilogramm sollte ein Begleithund schon wiegen. Nach der abgeschlossenen Ausbildung kennt das Tier 50 Kommandos. Es hat sich aber auch die Eigenschaft angewöhnteinen Befehl zu verweigernwenn es beispielsweise eine Gefahr entdeckt hatdie der Mensch übersehen hat. Wer welchen Hund bekommtentscheidet übrigens nicht der Hundehaltersondern der Ausbilder. Er stellt festin welchen Fällen die Chemie zwischen Mensch und Tier am besten stimmt.
Auf einen Begleithund müssen Menschen mit einer Behinderung im schlimmsten Fall ein Jahr warten. Zurzeit haben in Luxemburg 23 Behinderte einen treuen Freund an ihrer Seite. Die behinderte Personder Ausbilder oder die Aufnahmefamilie müssen die Ausbildung des Tieres nachweisen können anhand einer offiziellen Beglaubigung oder der Hundemarke für Begleithundedie am Halsband befestigt werden soll.
Übrigens ist die Verweigerung des Zugangs für einen Begleithund strafbar. Sie kann mit 250 Euro geahndet werden. (rsd)
Begleithunde willkommen
Neuer Aufkleber im Familienministerium vorgestellt
Die neue Initiative wurde in Anwesenheit von Familienministerin Marie-Josée Jacobs vorgestellt.
(FOTO: RAYMOND SCHMIT)
(FOTO: RAYMOND SCHMIT)
Im Normalfall ist Hunden der Zugang zu vielen Bereichen des täglichen Lebens untersagt. Für sie endet der Weg am Eingang von LebensmittelhandlungenRestaurantsKinosTheaternSchwimmbädern und Krankenhäusern. Eine Ausnahme bilden Begleithunde von Menschen mit einer Sehbehinderung oder einer körperlichen Behinderung. Diese Ausnahme wird definiert über das Gesetz vom 22. Juli 2008 über den Zugang zu öffentlichen Orten für behinderte Menschendie von einem Hund begleitet werden.
Um auf diese Sonderrechte für behinderte Personen aufmerksam zu machenwurde jetzt ein Aufkleber von den Vereinigungen „Chiens guides d’aveugles au Luxembourg“ und Rahna herausgegeben. Die Gesellschaft Rahna vermittelt Hunde an Menschen mit einer körperlichen Behinderung. Aber auch bei Kindern mit einer geistigen Behinderung können die Tiere gute Dienste leisten. Der neue Aufkleber wurde gestern im Familienministerium vorgestellt. Er soll gut sichtbar in GeschäftenCafés oder Restaurants angebracht werdenum so auf die Sonderrechte von Begleithunden aufmerksam zu machen.
Blindenhunde leisten schon lange gute Dienste. Dass es aber auch Begleithunde für Menschen mit einer körperlichen Behinderung gibtist weniger bekannt. Die Tiere werden in Frankreich ausgebildet. Die Ausbildung dauert zwei Jahre. Nicht alle Tiere sind geeignetum als Begleithund ausgebildet zu werden. Höchstens ein oder zwei aus einem Wurf haben die nötigen Fähigkeiten.
Nicht die Rasse der Hunde spielt eine Rollesondern eher das Gewicht. 20 bis 40 Kilogramm sollte ein Begleithund schon wiegen. Nach der abgeschlossenen Ausbildung kennt das Tier 50 Kommandos. Es hat sich aber auch die Eigenschaft angewöhnteinen Befehl zu verweigernwenn es beispielsweise eine Gefahr entdeckt hatdie der Mensch übersehen hat. Wer welchen Hund bekommtentscheidet übrigens nicht der Hundehaltersondern der Ausbilder. Er stellt festin welchen Fällen die Chemie zwischen Mensch und Tier am besten stimmt.
Auf einen Begleithund müssen Menschen mit einer Behinderung im schlimmsten Fall ein Jahr warten. Zurzeit haben in Luxemburg 23 Behinderte einen treuen Freund an ihrer Seite. Die behinderte Personder Ausbilder oder die Aufnahmefamilie müssen die Ausbildung des Tieres nachweisen können anhand einer offiziellen Beglaubigung oder der Hundemarke für Begleithundedie am Halsband befestigt werden soll.
Übrigens ist die Verweigerung des Zugangs für einen Begleithund strafbar. Sie kann mit 250 Euro geahndet werden. (rsd)