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06. Oktober 2008

Pressekonferenz mit RAHNA

6. Oktober 2008

Pressekonferenz mit RAHNA

Am 6. Oktober 2008 haben die Vereinigungen "Amis et Maîtres de Chiens Guides d’Aveugles au Luxembourg" und "RAHNA - Muppen ënnerstëtze Leit am Rollstull" zusammen mit der Abgeordneten Nancy Arendt eine Pressekonferenz abgehalten. Diese Konferenz hatte zum Zieldie Öffentlichkeit  über die Auswirkungen des Gesetzes vom 22. Juli 2008 über den Zugang zu öffentlich zugängigen Orten für behinderte Menschendie von Assistenzhunden begleitet werdenzu informieren.

Den spezial ausgebildeten Assistenzhunden für Behinderte ist es seit dem 12. September 2008 (dem Datum des Inkrafttretens des Gesetzes) erlaubt ihren Halter praktisch überallhin zu begleiten. Damit ist ihnen der Zugang zu öffentlich zugängigen Gebäuden und öffentlichen Transportmöglichkeiten ermöglichtinsofern sie von der betroffenen Person begleitet werden. Dies gilt ausdrücklich auch bei Einrichtungendie sozio-edukativeausbildende oder berufliche Betätigungen anbieten. Ob also beispielsweise in RestaurantBäckereiKino und Theaterbeim Arzt oder im Spitalim Bus oder Zugob auf dem Arbeitsplatz oder in der Schuledas Gesetz bietet den behinderten Menschendie auf einen Assistenzhund angewiesen sindRechtssicherheitso dass sie keine Angst mehr haben müssen ihre vierbeinigen Helfer dürften nicht mehr stets an ihrer Seite verweilen. Die Anwesenheit des Assistenzhundes beim Hundeerzieherbei der Patenfamiliedie einen auszubildenden Hund betreutund natürlich beim behinderten Menschen darf beim Transport nicht mit Zusatzkosten verbunden werden.

Das Gesetz sieht Strafen vordie einen Regelverstoss ahnden.

Das neue Gesetz betrifft demnach nicht nur behinderte Menschen- welcher Art ihre Behinderung auch seifalls sie nachweislich einen ausgebildeten Assistenzhund bei sich führen- sondern auch diejenigen Hundehalterwelche einen solchen Hund ausbilden. Es ist nämlich unerlässlichdass die Hunde während ihrer Ausbildungszeit in die Situationen versetzt werden könnendie später bei ihrem Einsatz als Assistenzhunde zu erwarten sind. Das Gesetz schreibt im Gegenzug vordass die Hundehalter entweder die nötigen Bescheinigungen bei sich tragen müssendie im luxemburger Familienministerium beglaubigt worden sindoder dass der Hund eine Medaille besitztdie ihn als Assistenzhund oder als Assistenzhund in Ausbildung ausweist.

Man kennt schon längere Zeit Blindenführhundewie sie in Luxemburg von den „Amis et Maîtres de Chiens Guides d’Aveugles au Luxembourg“ vermittelt werden.

Es gibt auch andere Arten von Assistenzhunden: Hunde für Menschen im Rollstuhl und Therapiehundedie z.B. bei autistischen Kindern eingesetzt werden. Schliesslich gibt es noch die „Chiens en institution“die ihre Arbeit in einer Anstalt permanent oder besuchsweise verrichten. Diese drei Arten werden von „RAHNAMuppen ënnerstëtze Leit am Rollstull“ den bedürftigen Menschen gratis zur Verfügung gestellt.

Ferner gibt es Signalhundedie Menschendie nicht hörenauf akustische Signale aufmerksam machenund solchedie epileptische Krisen frühzeitig erkennen.

Die Assistenzhunde stellen eine technische Lebenshilfe für die betroffenen Menschen dar und erlauben deren Eingliederung in die Gesellschaft und ein Leben in relativer Autonomie. Sie üben einen ausserordentlich positiven Einfluss auf die Lebensqualität der betroffenen Personen aus.

Ihnen mit ihrem Hund den Zugang zu verwehren bedeutet sie gegenüber anderen Menschendie auf eine solche Hilfe nicht angewiesen sindzu diskriminieren. Gerade diese Ungerechtigkeit möchte das neue Gesetz unterbinden!
Josiane RommesRoland WelterNancy ArendtJoël Delvaux und Manu Servais während der Pressekonferenz

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