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Journal

06. Februar 2004

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6.02.2004

Blindenhunde sollen überall freien Zugang erhalten

Br. - Bei einer nächsten Abänderung des Gesetzes vom 29. März 2001 über den Zugang zu öffentlichen Räumen und des entsprechenden Großherzoglichen Reglements vom 23. November 2001 will Familienministerin MarieJosée Jacobs dafür Sorge tragendass der freie Zugang zu öffentlichen Gebäuden für Behinderte begleitende Hunde ausdrücklich festgeschrieben wird. Das erklärt sie in ihrer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage des CSV-Abgeordneten Marco Schank.

In seiner Anfrage hatte der Abgeordnete daran erinnertdass das Jahr 2003 zum Jahr der Behinderten erklärt worden wardies mit dem Zieldie öffentliche Meinung für die Rechte der Behinderten zu sensibilisieren und Überlegungen zu fördernauf welche Weise eine größere Chancengleichheit herbeigeführt werden könne.

Der Abgeordnete räumt eindass viele Fortschritte gemacht wurdendass aber noch viel zu tun bleibt. In diesem Zusammenhang weist er darauf hindass es Behinderte gibtdie auf die Begleitung eines Hundes angewiesen sindwie beispielsweise die blinden Mitmenschen.

Dank der Präsenz dieses Hundes könnten diese Menschen übliche Dinge verrichtenwie sich autonom fortbewegen. Allerdings gebe es in Luxemburg - im Gegensatz etwa zu Frankreich - kein Gesetzdas den Zugang dieser Tiere zu öffentlichen Räumen sicherstelle.

Der Abgeordnete wollte daher von der Ministerin für Familie und soziale Solidarität wissenob es nicht in der Absicht der Regierung liegeden Zugang von solchen Hunden zu öffentlichen Orten ausdrücklich zu gestatten und Sanktionen vorzusehen für jenedie diesen den Zugang verweigern.

Es gibtso Ministerin Marie-Josée Jacobs in ihrer Antwortzwei Großherzogliche Reglementedie den Zugang von Blindenhunden zu genau definierten Orten festschreiben. Es handelt sich dabei um den Zugang zu Lebensmittelläden und zum Sektor der kollektiven Restauration.

Abgesehen von diesen beiden genau definierten Texten gebe es aber keine gesetzliche Bestimmungdie den freien Zugang von Begleithunden von Behinderten zu öffentlichen Orten festschreibe.

Bis jetzt sei sie noch nicht mit einem spezifischen Fall befasst wordenteilt die Ministerin mit. Sie ist der Ansichtdass der freie Zugang von Blindenhunden zu öffentlichen Orten eine Selbstverständlichkeit ist.

Allerdingsso die Ministerin weiterist sie auch der Meinungdass man dies nicht dem freien Ermessen überlassen sollte. Bei einer anstehenden Neufassung der Gesetzestexte von 2001 will sie deshalb solche Fälle einschließen.